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Drei Spielsperren gegen ZSC-Künzle ausgesprochen

(Bildquelle: eishockeyticker)

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann, hat Mike Künzle von den ZSC Lions für seinen Check gegen Thomas Déruns vom Lausanne HC im NLA-Meisterschaftsspiel vom 4. Oktober 2014 für drei Spiele gesperrt und zudem eine Busse von 500...

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann, hat Mike Künzle von den ZSC Lions für seinen Check gegen Thomas Déruns vom Lausanne HC im NLA-Meisterschaftsspiel vom 4. Oktober 2014 für drei Spiele gesperrt und zudem eine Busse von 500 Schweizer Franken auferlegt.

Gemäss dem Urteil des Einzelrichters handelt es sich beim Check um einen "Blind Side Check" von Mike Künzle. Er traf seinen Gegner mit der Schulter/Oberarm am Kopf. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 124 iii IIHF (Check gegen Hals oder Kopf) verletzt zu haben.

Angemessene Sperre

Gestützt auf die Ausführungen im Rechtspflegereglement ist gegen den fehlbaren Spieler eine Disziplinarmassnahme zu verhängen. Die entsprechende Sanktion orientiert sich vorwiegend am Verschulden. Dieses wiegt nach Auffassung des Einzelrichters erheblich. Das Verhalten des checkenden Spielers ist als "careless" zu bezeichnen. In Würdigung sämtlicher relevanter Strafzumessungskriterien sowie vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen erscheint eine Sperre für drei Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von 500 Schweizer Franken angemessen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Berufung an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.