Eishockeyclubs Schweiz

Drei zusätzliche Spielsperren gegen Geyer

(Bildquelle: eishockeyticker)

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann, hat Cyrill Geyer von den Rapperswil-Jona Lakers für seinen Cross-Check gegen Emanuel Peter vom EHC Biel im NL A-Playout-Finalspiel vom 27. März 2014 für vier Spiele gesperrt und zudem eine Busse...

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann, hat Cyrill Geyer von den Rapperswil-Jona Lakers für seinen Cross-Check gegen Emanuel Peter vom EHC Biel im NL A-Playout-Finalspiel vom 27. März 2014 für vier Spiele gesperrt und zudem eine Busse von 1'500 Franken auferlegt. Eine Spielsperre hat Geyer bereits abgesessen, womit noch drei Spielsperren verbleiben.  

Gemäss dem Urteil des Einzelrichters handelt es sich beim Cross-Check mit dem Stock um eine direkte, absichtliche Attacke gegen den Kopf, bei welcher Geyer eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen habe. Das Verschulden liegt nach Auffassung des Einzelrichters erheblich bis schwer, weil er seinen Gegner auf eine als sehr gefährlich zu bezeichnende Art und Weise angegriffen hat.  

Unterste Kategorie

Nach ständiger Praxis des Verbandsportgerichts werden bei Attacken gegen den Kopf, Hals und den Rücken sowie Angriffe von hinten am schwersten geahndet. Nach Auffassung des Einzelrichters lässt es sich aber verantworten, diesen Fall in der untersten Kategorie anzusiedeln. Dies, weil der Cross-Check zwar mit einiger Wucht, aber nahezu aus dem Stand heraus erfolgte. In Würdigung sämtlicher relevanter Strafzumessungskriterien, insbesondere des erheblichen bis schweren Verschuldens, sei eine Sperre für vier Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von 1'500 Franken angemessen.  

Gegen diesen Entscheid kann gemäss Artikel 61 Rechtspflegereglement innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.