Am Geburtstag ist unser Unfallrisiko am grössten

(Bildquelle: infoticker)

Eine neue Datenauswertung der Suva zeigt: Die Wahrscheinlichkeit eines Freizeitunfalls steigt am Geburtstag um zehn Prozent. Oft passieren die Unfälle beim Feiern, wobei nicht selten Alkohol im Spiel sein dürfte.

Viele Schweizerinnen und Schweizer möchten an ihrem Geburtstag etwas Spezielles erleben. Sie nehmen sich Zeit für einen Ausflug in die Berge, einen erlebnisreichen Skitag oder eine Sportart, die sie schon lange ausprobieren wollten. Oft wollen Geburtstagskinder aber nur eines: Party machen. Dieses Verhalten erhöht das Unfallrisiko in der Freizeit.

Alkohol im Spiel

"Die statistischen Auswertungen zeigen, dass sich an Geburtstagen das Freizeitunfallrisiko um zehn Prozent erhöht und das Berufsunfallrisiko um zehn Prozent verringert", sagt Peter Andermatt, Statistiker bei der Suva. Die Erklärung für das höhere Freizeitunfallrisiko am Geburtstag erscheint plausibel: "Versicherte Personen nehmen am Geburtstag offenbar häufig frei", sagt Andermatt.

Weiter zeigt das Datenmaterial, dass vor allem dann mehr Freizeitunfälle passieren, wenn der Geburtstag auf einen Montag oder Freitag fällt. "Ein möglicher Grund dafür ist, dass viele Versicherte an diesen Tagen frei nehmen, um den Geburtstag ausgiebiger zu feiern und mit dem Wochenende zu verknüpfen", so Andermatt. Ein Blick auf die Unfallmeldungen bringt ans Licht: Viele Unfälle ereignen sich beim Vorbereiten der Geburtstagsfeier. Schnittwunden durch Glas, Verbrennungen am Grill oder Sturzunfälle beim Dekorieren sind einige Beispiele. Oft passieren die Unfälle aber während der eigentlichen Party, wobei nicht selten Alkohol im Spiel sein dürfte. So kommt es zu später Stunde immer wieder zu Handgreiflichkeiten und Schlägereien, die Verletzungen nach sich ziehen, oder zu Sturzunfällen, verursacht durch leichtsinniges Verhalten.

Leistungskürzung bei Schlägereien

Was viele Versicherte nicht wissen: Verletzungen infolge Schlägereien gelten als Unfälle. Gemäss Unfallversicherungsverordnung können Unfallversicherer Geldleistungen mindestens um die Hälfte kürzen, wenn es sich um Unfälle handelt, die sich bei der Beteiligung an Raufereien und Schlägereien ereignen. Es sei denn, der Versicherte ist als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt worden.