Eishockeyclubs Schweiz

Antrag des HC Lugano abgewiesen

Die Rekurskammer Clubwechsel hat den Antrag auf Ablehnung der Einzelrichter Disziplinarsachen Leistungssport, im Verfahren gegen Maxim Lapierre im Fall von Oliver Krüger abgewiesen. Im Fall von Victor Stancescu ist sie nicht auf den Antrag eingetreten.

Die ZSC Lions hatten im Verfahren gegen Maxim Lapierre, der wegen eines Checks gegen den Kopf von Patrick Thoresen von den ZSC Lions in der 16. Minute des Playoff-Spiels der National League A vom 9. März 2017 für ein Spiel gesperrt (11. März 2017) und mit CHF 1‘230.- gebüsst (inkl. Verfahrenskosten) worden ist, eine Einsprache erhoben.

In der Folge hatte der HC Lugano einen Ablehnungsbegehren gegen beide Einzelrichter für besagtes Verfahren gestellt. Die Rekurskammer hat nun festgestellt, dass keine Ablehnungsgründe bestehen. Es bleibe schleierhaft, was die geschäftliche Verbundenheit der Herren Stancescu und Wick im Zusammenhang mit der BrauerGastro AG für den Fall Maxim Lapierre für eine Relevanz haben soll, der Sachzusammenhang werde vom HC Lugano nicht erläutert.

Ein derart begründeter Ausstandsgrund würde bedeuten, dass der Einzelrichter Stancescu auch keinen Fall des HC Lugano mehr bearbeiten dürfte, sei doch Roland Habisreutinger beim EHC Kloten sein Sportchef gewesen, schreibt die Rekurskammer.

Keine Ausstandsgründe bewiesen

Gegen Oliver Krüger seien vom HC Lugano gar keine Ausstandsgründe im Sinne des Rechtspflegereglements vorgebracht, geschweige denn bewiesen worden. Einzelrichter Krüger habe weder ein persönliches noch ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens. Es fehle auch die freundschaftliche oder wirtschaftliche Nähe zu einer Partei. Es bestehe kein objektiver Anschein fehlender Neutralität.

Maxim Lapierre bleibt somit heute Abend spielberechtigt. Gegen den Entscheid der Rekurskammer gibt es kein Rechtsmittel, Einzelrichter Krüger kann das Verfahren gegen Maxim Lapierre weiterführen.

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