Billag: Es gibt kein Geld zurück!

(Bildquelle: infoticker)

Auf der Billag-Rechnung wurde jahrelang zu unrecht die Mehrwertsteuer erhoben. Die Abzocke wurde erst durch das Bundesgericht gestoppt. Nun entschied aber das gleiche Gericht: Es gibt nichts zurück.

Die Beschwerde einer Privatperson hat das Bundesgericht abgewiesen, welche die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr der letzten fünf Jahre fordert. Weil eine anfechtbare Verfügung fehlte, war das Bundesverwaltungsgericht in Vorinstanz nicht darauf eingetreten Wegen einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) hat die Privatperson Beschwerde eingereicht.

Das Bakom teilte mit, dass es zusammen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Auffassung gekommen sei, dass die Mehrwertsteuer auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Die Person forderte aber, dass die Mehrwertsteuer entsprechend der Verjährungsfrist im Mehrwertsteuergesetz für die letzten fünf Jahre zurückerstattet wird.

Bei der Medienmitteilung handelte es sich aber nicht um eine Verfügung, gegen welche eine Beschwerde eingereicht werden kann, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht darauf eingegangen. Das Bundesgericht bestätigte die Richtigkeit des Entscheides. Im vergangenen April entschied das Bundesgericht  dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.