Das bestehende Versicherungsvertragsgesetz ist über einhundert Jahre alt und genügt den Anforderungen und Bedürfnissen an ein modernes Gesetz nicht mehr. Einige vordringliche Konsumentenschutzanliegen wurden bereits mit einer Teilrevision im Jahr 2006 umgesetzt. Mit der vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesvorlage soll das Versicherungsvertragsrecht in weiteren ausgewählten Themen an die veränderten Gegebenheiten und an die Bedürfnisse nach einem vernünftigen und realisierbaren Versicherungsschutz angepasst werden.
2011 unterbreitete der Bundesrat eine Totalrevision des VVG. Dem Parlament ging der Vorschlag jedoch zu weit, und es wies die Vorlage im März 2013 an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, eine Teilrevision zu ausgewählten Punkten auszuarbeiten.
Der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt die Anliegen des Parlaments gemäss Rückweisung der Totalrevision des VVG auf: Er enthält namentlich die geforderten Änderungen beim Widerrufsrecht, bei der vorläufigen Deckung und der Verjährung, beim Kündigungsrecht sowie bei Grossrisiken. Auch sollen Erleichterungen für den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt werden.
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