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Einsatz "Windstock" - Verurteilter Polizist der Kapo SZ verbleibt im Innendienst

(Bildquelle: polizeiticker)

Am frühen Morgen des 12. September 2012 kam es nach einer polizeilichen Anhaltung von zweiEinbrechern auf der Ibergereggstrasse in Rickenbach/SZ zu einem Schusswaffeneinsatz durch einenMitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz mit Todesfolge.

Das kantonale Strafgericht verurteilte den Polizisten am 14. April 2014 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Es erachtete die eigentliche Schussabgabe als gerechtfertigt (Putativnotwehr), wobei die Situation bei pflichtgemässer Vorsicht hätte vermieden werden können. Das Kantonsgericht hat mit Urteil vom 20. Januar 2015 diese Verurteilung bestätigt. Die bedingte Freiheitsstrafe wurde von 15 auf 24 Monate erhöht. Das Urteil ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen.

Das Polizeikommando Schwyz leitete gegen den Polizisten ordentlicherweise eine Administrativuntersuchung ein. Nachdem das Urteil gegen den Polizisten rechtskräftig geworden ist, konnte nun auch diese abgeschlossen werden. Sie kommt zum Schluss, dass beim Einsatz keine Dienstpflichtverletzungen auszumachen sind, welche über das Strafurteil hinausgehen. Der Polizist verbleibt weiterhin im rückwärtigen Dienst der Kantonspolizei Schwyz.