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Mordversuch Seengen: Staatsanwaltschaft fordert 5 Jahre Freiheitsstrafe

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen eine 63-jährige Schweizerin, die im Frühling 2013 in Seengen auf ihren Lebenspartner eingestochen hatte, Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung erhoben. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und die Anordnung einer ambulanten...

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, in der Nacht auf den 23. März 2013 mehrfach mit einem Küchenmesser auf ihren im Bett schlafenden Lebenspartner eingestochen zu haben. Der heute 60-Jährige erwachte durch die Messerstiche, konnte das Messer aus der Hand der Beschuldigten lösen und sich damit ins Badezimmer begeben, wo er ohnmächtig zusammenbrach.

Als der Geschädigte wieder zu sich kam und das Badezimmer verlassen wollte, stand die Beschuldigte erneut mit einem Messer vor ihm und stach abermals auf ihn ein. Nachdem die Beschuldigte von ihrem damaligen Lebenspartner abgelassen hatte, rief sie die Ambulanz. Danach - so haben die Ermittlungen ergeben - ging sie in die Küche und fügte sich dort mit einem weiteren Messer selber Stiche und Schnitte zu.

Dem Opfer 27 Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt

Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Beschuldigte ihrem damaligen Lebenspartner insgesamt 27 Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt hatte. Einige dieser Verletzungen waren lebensgefährlich. Gemäss psychiatrischem Gutachten war die Schuldfähigkeit der heute 63-Jährigen zur Tatzeit in schwerem Grade vermindert.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragt zusätzlich zur Freiheitstrafe von 5 Jahren die Anordnung einer ambulanten therapeutischen Massnahme.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig.