Kantone

Morgestraich ruhig verlaufen

(Bildquelle: polizeiticker)

Auf einen vergleichsweise ruhigen Start in die "drey scheenschte Dääg" können die Basler Blaulichtorganisationen zurückblicken. So musste die Sanität der Rettung Basel-Stadt heuer keinen Einsatz leisten, der direkt mit dem Morgestraich zusammenhing. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte eine...

Polizisten entdeckten den Drohnenflug kurz vor halb fünf Uhr. Die Drohne flog mehrmals die Mittlere Rheinbrücke entlang und danach durch die Eisengasse zum Markplatz - und dabei auch über Menschenansammlungen. Von dort kehrte sie zurück zur Mittleren Rheinbrücke und bog über den Rhein ab Richtung Blumenrain.

Eine Fasnachtspatrouille der Kantonspolizei Basel-Stadt entdeckte den Operator bei der Garage des Polizeibootes. Der 24-jährige Mann war nicht im Besitz einer Bewilligung des BAZL für den Überflug über Menschenansammlungen. Zudem hatte er zeitweise keinen Sichtkontakt zu seinem ferngesteuerten Fluggerät. Die Polizei stellte die rund 1,1 Kilogramm schwere Drohne bis zum Ende der Fasnacht vorübergehend sicher. Ihr Besitzer wird verzeigt.

Drohnen über Menschenansammlungen verboten

Die Kantonspolizei erinnert aufgrund dieses Falles an die einschlägigen Regeln des BAZL, namentlich: "Seit dem 1. August 2014 dürfen Drohnen über Menschenansammlungen (mehrere Dutzend, dicht beieinander stehende Personen) bzw. in einem Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden. Bereits seit längerem ist es nicht erlaubt, eine Drohne ohne direkten Augenkontakt (also auch mit Feldstecher, Videobrillen o.ä.) zu betreiben." Das BAZL kann Ausnahmebewilligungen erteilen.

In den Stunden vor dem Morgestraich musste die Polizei ein Auto abschleppen, das trotz rechtzeitiger Signalisation des Parkverbotes nicht umparkiert worden war. Ebenfalls entfernte sie 159 Velos; diese können bei der Zweirad-Sammelstelle im Zeughaus ausgelöst werden.