Pensionierungsalter 65 auch Mitarbeiter der Bundesverwaltung

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 im Grundsatz beschlossen, für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, die unter die Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) fallen, das Pensionierungsalter 65 anzustreben. Heute treten diese...

Mitarbeitende der Bundesverwaltung in spezifischen Funktionen treten heute aus gesundheitlichen, medizinischen und sicherheitstechnischen Überlegungen vorzeitig in den Ruhestand. Es handelt sich dabei um bestimmte Funktionen des Militärpersonals, die Mitarbeitenden des Grenzwachkorps, die versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des EDA und das Rotationspersonal des EDA.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 beschlossen, für diese Mitarbeitenden, die unter die Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) fallen, das Pensionierungsalter 65 anzustreben.

Er hat das EFD beauftragt, zusammen mit den betroffenen Departementen bis Mitte 2018 abzuklären, unter welchen Bedingungen und bis wann die neue Regelung für neueintretende Mitarbeitende eingeführt werden kann. Für die bestehenden Mitarbeitenden wird es Übergangsregelungen geben, die noch ausgearbeitet werden müssen. Besondere Beachtung wird dabei den Mitarbeitenden in tiefen Lohnklassen geschenkt werden.

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