Schreckreflex macht Vorlieben objektiv messbar

(Bildquelle: infoticker)

Beobachtung der Augen gibt besseren Aufschluss als Gehirn-Scans.

Unbewusstes Augenblinzeln verrät mehr über die Vorlieben und Sympathien eines Menschen als umfangreiche Befragungen oder komplexe Hirn-Scans. Denn unbewusste affektive Sinnesverarbeitung - und nicht so sehr bewusste Wahrnehmung - ist verantwortlich dafür, ob Individuen einen Sinnesreiz als angenehm oder unangenehm einstufen, wie Forscher der Webster Vienna Private University in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) herausgefunden haben.

Wenig Blinzeln heisst mögen

Unwillkürliches Augenblinzeln ist eine reflexartige Reaktion auf kurze laute akustische Reize. Dieses Phänomen lässt sich in den Neurowissenschaften einsetzen, wenn affektive Verarbeitung zu erfassen ist. Das ist auch für Meinungsforscher, Marketer oder Modemacher interessant. Denn es erlaubt Rückschlüsse auf Vorlieben und Präferenzen von Menschen.

"Tatsächlich konnte schon früher gezeigt werden, dass die Stärke des Schreckreflexes von tief im Gehirn stattfindender affektiver Verarbeitung abhängt. Ist man mehr positiv eingestellt, fällt das schreckhafte Blinzeln weniger heftig aus als wenn man negativ eingestellt ist. So kann die Intensität des Schreckreflexes mit der unbewussten Einordnung eines Reizes als unangenehm oder angenehm korreliert werden", unterstreicht Peter Walla, Leiter des Departments für Psychologie an der Webster Vienna Private University.

Im Vergleich zu Befragungen ist der Schreckreflex objektiver. "Einen Reiz als angenehm oder unangenehm einzustufen, ist eine uralte, unbewusste Funktion des menschlichen Gehirns, die sich in der Evolution lange vor der Entwicklung höherer kognitiver Funktionen und des Sprachvermögens gebildet hat. Werden Probanden aber zu ihren Empfindungen über einen Reiz befragt, müssen sie diese zur Verbalisierung erst kognitiv verarbeiten. Das kann unweigerlich zu Verfälschungen und Fehleinschätzungen führen", weiss Walla.

Emotion versus Verarbeitung

Die Trennung zwischen unbewusster affektiver Verarbeitung eines Reizes und der nachfolgenden kognitiven Verarbeitung der Information ist wichtig - betrifft sie doch die Definition von Emotion. Walla Monika Koller von der WU Wien argumentieren daher, dass Emotion keine neuronale Informationsverarbeitung ist - und auch kein Gefühl, sondern ein Verhalten, das daraus resultiert. Emotion und affektive Verarbeitung sind daher zu trennen.

Hinweise hierfür finden sich in Versuchen, in denen die Ergebnisse von Befragungen zur positiven oder negativen Einstellung gegenüber Reizen mit Messungen des Schreckreflexes verglichen wurden. Die Ergebnisse beider Methoden weichen teils stark von einander ab. Denn das bewusste Überlegen, wie man seine Einstellung beschreibt oder kategorisiert, verfälscht durch kognitive Prozesse die Einstufung der unbewussten Grundeinstellung.

Quelle: Pressetext