Schweiz will Gewalt an Sportveranstaltungen verhindern

(Bildquelle: infoticker)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 die Vernehmlassung für das totalrevidierte Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen eröffnet. Das Übereinkommen propagiert einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen. Die Schweiz tut bereits...

In den letzten dreissig Jahren haben sich die Sportwelt und das Fanverhalten stark gewandelt. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Europarat das Übereinkommen aus dem Jahre 1985 total revidiert. Das totalrevidierte Übereinkommen basiert auf den drei Säulen Sicherheit, Schutz und Dienstleistung: Es ist neu nicht mehr einseitig auf Repression ausgerichtet, sondern enthält auch präventive Ansätze.

Schutz rund um Sportveranstaltungen

Unter anderem sieht das Übereinkommen eine Ausreisebeschränkung gegenüber Personen vor, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen an Gewalttätigkeiten oder Ordnungsstörungen beteiligt haben. Die Schweiz hat diese Möglichkeit bereits eingeführt. Mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) als "National Football Information Point" (NFIP) kann die Schweiz auch die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerstellen sicherstellen.

Weiter hat die Schweiz mit dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen der Kantone (Konkordat) die notwendige rechtliche Grundlage, um die Sicherheit im Stadion und im öffentlichen Raum, auch bei der Hin- und Rückfahrt zu gewährleisten. Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklasse der Männer sind bewilligungspflichtig. Spiele der unteren Ligen oder anderer Sportarten können auch als bewilligungspflichtig erklärt werden und die Durchführung unter Auflagen stattfinden.

Trennung der Fangruppen

Während im Stadion die Verantwortung primär bei den privaten Stellen liegt, sind im öffentlichen Raum die Behörden zuständig. Die wichtigste organisatorische Massnahme ist die räumliche Trennung gegnerischer Fangruppen. Zu diesem Zweck können die schweizerischen Polizeibehörden vorgeben, an welchem Zielbahnhof ein Fanzug halten soll und auf welcher Route ein Fanmarsch stattfinden kann. Zudem werden regelmässig nach Spielende die beiden Fangruppen gestaffelt aus dem Stadion gelassen.

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2016 das Übereinkommen unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet. Wie bei totalrevidierten internationalen Übereinkommen dieser Art üblich, braucht es nun die Vernehmlassung und schliesslich die Zustimmung des Parlaments. Gesetzesänderungen sind in der Schweiz nicht notwendig. Auch das Aufgabenspektrum der Kantone und Gemeinden bleibt unverändert. Die Kantone verfügen mit dem Konkordat über ausreichende rechtliche Grundlage zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Weder für Sportorganisationen, Fanorganisationen noch für Transportunternehmen ergeben sich neue Aufgaben.

Polizeiliche Koordinationsplattform Sport als gutes Beispiel

Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, Vereinen, Verbänden, Fanorganisationen sowie Transportunternehmen in der Schweiz ist intensiv. Um Gewalt an Sportveranstaltungen zu verhindern, sind viele Akteure gefordert. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), die Kantonspolizei Freiburg und fedpol lancierten deshalb bereits im April 2016 die Polizeiliche Koordinationsplattform Sport (PKPS), welche exemplarisch für den ganzheitlichen Ansatz des Übereinkommens des Europarats steht.

Die PKPS besteht aus einer Geschäftsstelle bei der Kantonspolizei Freiburg, einem strategischen Gremium, sowie aus einem Gremium mit Praktikern. In den Gremien sind auch Personen von Seiten des Fussballs, Eishockeys, der Fanarbeit und der SBB vertreten. In diesem Rahmen definieren die beteiligten Stellen gemeinsame Praxen zu Fragen wie der Übergabe von Videomaterial, der Ausgestaltung von Rayonverboten und der Zusammenarbeit zwischen polizeilichen Szenenkennerinnen und -kennern und den Sicherheitsverantwortlichen der Sportklubs.

Artikelfoto: Thomas (CC BY-NC-ND 2.0)