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Servette muss sieben Mal auf Loeffel verzichten

(Bildquelle: eishockeyticker)

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann, hat den Verteidiger Romain Loeffel vom Genève-Servette HC für die Attacke auf den Linesman Roger Bürgi im Meisterschaftsspiel der NLA zwischen Lausanne HC und Genève-Servette HC vom 26. September...

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport der Swiss Ice Hockey Federation, Reto Steinmann, hat den Verteidiger Romain Loeffel vom Genève-Servette HC für die Attacke auf den Linesman Roger Bürgi im Meisterschaftsspiel der NLA zwischen Lausanne HC und Genève-Servette HC vom 26. September 2014 für die nächsten sieben Pflichtspiele gesperrt. Zudem wird Romain Loeffel eine Busse von 1'000 Franken auferlegt.

Kollision mit Linesman

In der 37. Minute des Meisterschaftsspiels der NLA zwischen Lausanne HC und Genève-Servette HC nahm Romain Loeffel nach einem Bully in der Genfer-Zone die Verfolgung seines Gegenspielers vom Lausanne HC, Simon Fischer, auf. Dabei kam es zu einer Kollision zwischen Loeffel und dem Linesman Roger Bürgi. Durch diese Kollision war Simon Fischer für den Beschuldigten ausser Reichweite, worauf dieser den Stock/Arme nach oben nahm und den Linienrichter in Richtung dessen Oberkörper/Halsbereich stiess. Der Linesman, welcher sich in der Rückwärtsbewegung befand, verlor kurz das Gleichgewicht, konnte einen Sturz auf das Eis jedoch verhindern.

Gegenstand des Verfahrens bildete lediglich der zweite Körperkontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Linienrichter. Der Beschuldigte macht geltend, er habe reflexartig gehandelt und den Linienrichter nicht gesehen bzw. als solchen erkennen können, weil er den Kopf nach unten gehabt habe. Auch der Linesman sei von einem Unfall ausgegangen, da er den Vorfall nicht dem Schiedsrichter gemeldet habe.

Leere Argumentation

Diese Argumentation zielt nach Auffassung des Einzelrichters ins Leere. Denn spätestens als der Beschuldigte in seiner beabsichtigten Laufrichtung durch Roger Bürgi aufgehalten worden war, realisierte er den Linesman und den – unbeabsichtigten – Kontakt mit ihm (im Unterschied zu den Gegnern mit rotem Helm und rotem Dress trug der Linesman einen schwarzen Helm und ein schwarz/weisses Leibchen). Die Behauptung Loeffels, er habe diesen Kontakt mit Bürgi nicht realisiert, ist gemäss Einzelrichter unglaubwürdig. Es sei schlicht unmöglich, dass in den Sekundenbruchteilen zwischen dem ersten und zweiten Kontakt aus dem klar erkennbaren Linienrichter (beim ersten Kontakt) ein Spieler (beim zweiten Kontakt) geworden sein könne.

Die Sprache der Bilder würden nach Ansicht des Einzelrichters belegen, dass die Aktion des Beschuldigten aus Frust erfolgte. Schliesslich sei ebenfalls darauf hinzuweisen, dass die Auffassung des Beschuldigten, wonach der betroffene Linienrichter die Aktion als rechtens eingestuft habe, erheblich zu relativieren. Während Bürgi auf dem Eis noch gedacht habe, die Attacke hänge ausschliesslich mit seiner Position auf dem Feld zusammen, habe die nachträgliche Sichtung der TV-Bilder klar ergeben, dass die Aktion nicht rechtens gewesen sei.

Schiedsrichter unantastbar

Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, gegen Regel 116 v. Ziffer 1 IIHF verstossen zu haben. Die entsprechende Sanktion orientiert sich vorwiegend am Verschulden. Übergriffe auf Offizielle, insbesondere auf Schiedsrichter, sind massiv härter zu bestrafen als Übergriffe auf Gegenspieler. Nach den Regeln des IIHF, aber auch nach den ungeschriebenen Verhaltensgrundsätzen, gilt der Schiedsrichter in Mannschaftssportarten als absolut unantastbar. In Würdigung sämtlicher Strafmessungskriterien ist demnach eine Sperre für sieben Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von 1'000 Franken angemessen.

Gegen diesen Entscheid kann innert fünf Tagen Berufung an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.