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Servettes Picard ein weiteres Spiel gesperrt

(Bildquelle: eishockeyticker)

Der stellvertretende Einzelrichter für Disziplinarsachen der Swiss Ice Hockey Federation, Oliver Krüger, hat Alexandre Picard vom Genève-Servette HC für den Check gegen den Kopf von Dan Fritsche von den ZSC Lions im Plyaoff-Halbfinalspiel vom 3. April 2014 für zwei Play-off-Spiele gesperrt. Zudem...

Der stellvertretende Einzelrichter für Disziplinarsachen der Swiss Ice Hockey Federation, Oliver Krüger, hat Alexandre Picard vom Genève-Servette HC für den Check gegen den Kopf von Dan Fritsche von den ZSC Lions im Plyaoff-Halbfinalspiel vom 3. April 2014 für zwei Play-off-Spiele gesperrt. Zudem wird Alexandre Picard eine Busse von CHF 800.- auferlegt. Eine Spielsperre hat er bereits verbüsst.  

Gemäss dem Urteil des Einzelrichters handelt es sich bei der Aktion von Alexandre Picard um einen vorsätzlichen Check gegen den Kopf von Dan Fritsche. Der Vorsatz beziehe sich jedoch nur auf den Check, nicht auf die Verletzung (gebrochenes Nasenbein). Obwohl die Willensrichtung wohl dahingeht, dass er einen korrekten Check ausführen will, bleibt Alexandre Picard für den Check gegen den Kopf verantwortlich. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 527 IIHF (Verletzungsgefährliche Handlung) verletzt zu haben.           

Gemäss ständiger Praxis des Verbandssportgerichts werden Attacken gegen den Kopf, Hals und Rücken sowie Angriffe von hinten am schwersten geahndet, da hier die möglichen Verletzungsfolgen am gravierendsten sind. Im vorliegenden Fall gilt es jedoch zu beachten, dass der Check nach Ansicht des Einzelrichters im Kampf um die Scheibe erfolgte. Grundsätzlich darf Fritsche in dieser Situation gecheckt werden, wenn der Check korrekt ausgeführt wird. Allerdings greift Picard von der Seite an (blind side) und muss daher wissen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ihn der Angegriffene nicht kommen sieht. In einem solchen Fall sind die Anforderungen an den Check besonders hoch. Der Angreifer muss sich sicher sein, dass er korrekt die Schulter des Scheibenführenden trifft. Dies sei hier nicht der Fall. Picard trifft die Schulter nicht und nimmt den Treffer am Kopf in Kauf. Da ihm diesbezüglich keine direkte Absicht unterstellt werden soll, sei die Aktion im Lichte der langjährigen Praxis als „careless“ zu bezeichnen und deshalb im unteren Strafrahmen von 1-4 Spielsperren anzusiedeln. 

Im vorliegenden Fall wiegt das Verschulden von Picard mittelschwer. Es sei eine gewisse Rücksichtslosigkeit erkennbar. Insgesamt erscheinen dem Einzelrichter zwei Spielsperren als angemessen. Die Verbindungsbusse wird auf CHF 800.- angesetzt. Eine Spielsperre ist bereits verbüsst, weshalb nur noch eine weitere Spielsperre zu vollziehen ist.