Insbesondere begrüsst der TCS, dass Behörden bei der Beurteilung von schweren Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht einen gewissen Ermessensspielraum in der Beurteilung zurückgegeben und das Strafmass an die anderen Rechtsbereiche angepasst werden soll. Mit dem Verzicht auf die Regresspflicht der Versicherungen streicht der Bundesrat zudem ein repressives Element in der Strassenverkehrsgesetzgebung, dessen Wirkung auf die Verkehrssicherheit nicht nachgewiesen werden konnte.
Das Parlament ist nun dazu aufgerufen, diese Anpassungen rasch zu übernehmen und die notwendige Kohärenz mit der übrigen Rechtsordnung wieder herzustellen. Zudem sind die kantonalen Strassenverkehrsämter ihrerseits dazu aufgefordert, in der konkreten Umsetzung - also etwa bei der Verfügung von Administrativmassnahmen - den Erkenntnissen des Evaluationsberichts des ASTRA Rechnung zu tragen.
Artikelfoto: ponte1112 (CC BY-NC-ND 2.0)