HC Lausanne

Berufung des Officiating Management von Swiss Ice Hockey abgewiesen

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(Symbolbild) (Bildquelle: FotoEmotions (CC0))

Das Verbandssportgericht hat die Berufung des Officiating Managements von Swiss Ice Hockey im Fall Kenins abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport bestätigt.

Im NL-Meisterschaftsspiel zwischen dem SC Bern und dem Lausanne HC vom 6. Oktober 2018 kam es bei der Spielzeit 58:51 Min zu einem physischen Kontakt zwischen dem Spieler des Lausanne HC Ronalds Kenins und dem Schiedsrichter Joris Müller. Auf dem Eis wurde gegen Kenins keine Strafe ausgesprochen. Das Officiating Management von Swiss Ice Hockey hat am 7. Oktober 2018 gegen dieses Urteil eine Verfahrenseröffnung gegen Kenins beantragt wegen Verstosses gegen Regel 116 SIHF "Abuse of Officials".

Das Verbandssportgericht hat die Berufung seitens SIHF nach eingehender Prüfung abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass "Gewaltanwendung" gemäss Regel 116 SIHF Absicht bzw. Eventualvorsatz erfordert. Es sei verständlich, dass dieser Entscheid aus Sicht von des Officiating Managements SIHF stossend sei, doch das eingereichte Videomaterial spreche nicht für einen Eventualvorsatz, sondern für einen unglücklichen und fahrlässigen Zusammenstoss. Deshalb und auch angesichts der im Disziplinarrecht geltenden Grundregel "in dubio pro reo" sei Kenins nicht zu sanktionieren.