ZSC Lions

Eishockeyarena - Die ZSC Lions reichen vorsorglich Rekurs ein

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: ZSC Lions)

Die ZSC Lions planen in Altstetten eine neue Eishockey- und Sportarena für 12‘000 Fans.

Nach Inkrafttreten des privaten Gestaltungsplans und der Erteilung des Bauentscheids Ende Oktober 2018 ist die Rekursfrist am 1. Dezember 2018 abgelaufen. Rekurse von Dritter Seite sind keine eingegangen. Damit steht der Baufreigabe im Januar 2019 nichts mehr im Wege. Zur Klärung bestimmter Auflagen im Bauentscheid hat die Bauherrschaft aber selber vorsorglich Rekurs eingereicht. Die ZSC Lions sind zuversichtlich, dass die zu klärenden Punkte im gemeinsamen Dialog bereinigt werden können.

Die Umsetzung für eine eigene Eishockey- und Sportarena der ZSC Lions am Standort «Untere Isleren» in Altstetten läuft planmässig. Mit Erteilung des Bauentscheids wurden auch die behördlichen Auflagen verfügt. Bei den Auflagen muss unterschieden werden zwischen Auflagen, die vor Baubeginn zu erledigen sind und solchen, die bis Inbetriebnahme der Arena zu erledigen sind. Allerdings hat der Bauherr, also die ZSC Lions Immobilien AG, lediglich die Möglichkeit, während der 30-tägigen Rekursfrist gegen allfällige Auflagen Vorbehalte anzubringen bzw. dagegen vorzugehen. Im Falle des Bauentscheids der ZSC Lions Eishockey- und Sportarena gibt es einige wenige Punkte, die im Rahmen eines vorsorglichen Rekurses noch final geklärt werden müssen.

Folgende Punkte sind in der Hauptsache betroffen:

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

Die SBB machte verschiedene Auflagen im Zusammenhang mit der an Spieltagen aufkommenden Mehrbelastung der Infrastruktur am Bahnhof Altstetten. Auf Wunsch der SBB haben die ZSC Lions vor Baueingabe Spezialisten beauftragt, einen sogenannten Sicherheitsnachweis für den Bahnhof Altstetten zu erarbeiten. Dieser zeigt auf, dass auch bei einem Mehraufkommen von Personen der Bahnhof sowie dessen unmittelbares Umfeld sicher betrieben werden können. Grundlage dazu bildeten u.a. die bereits während des Gestaltungsplans erarbeiteten Untersuchungen und Simulationen. Parallel zum Sicherheitsnachweis wurden Massahmen definiert, die - sofern erforderlich - punktuell zu Entlastung der Infrastrukturanlagen führen. Konkret muss nun im Rahmen des vorsorglichen Rekurses noch geklärt werden, wer für die Umsetzung der Massnahmen zuständig ist und wer die Kosten zu tragen hat.

Stadt Zürich

In Abstimmung mit der Stadt Zürich haben die ZSC Lions parallel zum Rekurs, sogleich ein Wiedererwägungsgesuch bei der Stadt eingereicht. Es geht um die Fassadenbeleuchtung und die Behindertenplätze. Man kann davon ausgehen, dass die betroffenen Punkte mit den zuständigen Ämtern auf diesem Wege gelöst werden können.

Die Stadt Zürich wie auch die ZSC Lions sind zuversichtlich, dass eine Klärung der Fragen zeitnah herbeigeführt werden kann. Dies umso mehr, als es sich bei den betreffenden Fragen um Punkte handelt, die erst bei Inbetriebnahme im Jahre 2022 final geklärt sein müssen und die für die Bauphase keine Relevanz haben.